Im Unterhaltsrecht gibt es den Begriff der Sättigungsgrenze. Wenn man satt ist, ist man satt – das dauert i.d.R. bei Menschen mit hohem Kalorienbedarf etwas länger. Eine Personen mit geringerem Kalorienbedarf ist schon mit weniger gesättigt. Der Bundesgerichtshof definiert wegen diesem individuellen Unterschied den Begriff der „relativen Sättigungsgrenze“.
Erfahren Sie in diesem Erklärvideo, was das genau bedeutet und welche Rolle diese Sättigungsgrenze im Familienrecht spielt.